MK 1 & 2 Treffen by Werk 2 / Ab sofort nur noch Tageskasse

10,00 €*

Inhalt: 1 Stück

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Produktnummer: 28042024

Wir veranstalten am 28.04.2024 ein kleines, aber feines Treffen für alle Golf 1 & 2 die kommen möchten. 
Die 10€ beziehen sich auf ein Auto, egal wie viele Mitfahrer dabei sind!!

Bitte gebt bei der Bestellung das Kennzeichen des KFZ an, mit dem ihr an unserem Treffen teilnehmen wollt!!


Veranstaltungsort:
Au 26
83362 Surberg

Für Speis und Trank ist gesorgt. 

Wir freuen uns auf ein gemütliches Zusammenkommen.     

Verhaltensregeln

Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Veranstaltungsregeln erkennen die Nutzer/Besucher die Geltung der vorliegenden Veranstaltungsregeln an.

Keine Burnouts („Gummi lassen“ in jeglicher Form).
Auf dem gesamten Gelände ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. (auch auf Zu- und Abfahrtswegen).
Der Abfall ist in die aufgestellten Abfalleimer zu entsorgen.
Die Sanitären Anlagen sind zu benutzen.
Die StVO ist auch bei An- und Abfahrt einzuhalten.
Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Die Teilnahme am Event erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Die Nutzer/Besucher der Veranstaltung willigen unwiderruflich darin ein, dass die Veranstalter ohne Zahlung einer Vergütung berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen auch der Nutzer/Besucher zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen, und diese zu verwenden, zu vervielfältigen, zu senden, in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen oder dies von Dritten durchführen zu lassen. § 23 Absatz 2 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bleibt davon unberührt.

Nutzern/Besuchern wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder diese werden des Hauses verwiesen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird, wenn sie
-> die Anordnungen des Ordnungsdienstes zur Durchsetzung des Hausrechts nicht befolgen,
-> erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
-> erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind,
-> erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören,
-> bei denen der Verdacht auf ansteckende Krankheiten iSd. Bundesseuchengesetzes, des Infektionsschutzgesetzes oder ähnliche, die Sicherheit gefährdende Krankheiten vorliegen.